Grund- / Verhinderungspflege


Grundpflege:

Hilfe bei der Körperpflege (von der Anleitung/ Beaufsichtigung bis zu vollständigen Übernahme) wird je nach Bedarf durch unsere Mitarbeiterinnen erbracht. Es spielt dabei keine Rolle ob die Pflege im Bett oder am Waschbecken erbracht wird. Die Kosten variieren je nach Aufwand un Tätigkeit und werden nach Leistungskomplexen berechnet.


Verhinderungspflege:

Sobald Sie den Pflegegrad 2 bekommen haben und eine Pflegeperson bei der Pflegekasse hinterlegt ist, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Dieses ist für Zeiträume gedacht, in denen Ihre Pflegeperson (aus welchen Gründen auch immer) verhindert ist. 

Was ist zu tun?


Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir kommen auch gerne zu Ihnen in die Häuslichkeit und erstellen ein Angebot für Sie! Die Preise der Leistungskomplexe sind mit den Krankenkassen verhandelt-diese sind dadurch bei fast allen Pflegediensten gleich!


Verhinderungspflege :

Ein schriftlicher  Antrag muss vor der Aufnahme der Tätigkeit bei der Pflegekassen gestellt werden. Es können bis zu 56 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden die maximal 3539€ (seit 07.2025) kosten dürfen!