UNSERE SERVICELEISTUNGEN
Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Leistungen
(wird von der Krankenkasse bezahlt)
- Medikamentengabe
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Gabe von Injektionen
- Verbandwechsel
- Katheter legen und versorgen
Grundpflege / Verhinderungspflege
Leistungen der Pflegeversicherung
( ab Pflegegrad 2 )
- Hilfestellung bei der Körperpflege
- Duschen und Baden
- An- und Auskleiden
- Hautpflege
Beratung und Unterstützung
Mit unserem Angebot an Serviceleistungen erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen.
- Beratung nach § 37 (3) SGB XI
(Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen haben
- einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
- einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung nachzuweisen) - Unterstüzung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
- Unterstützung bei Anträgen auf Pflegestufe/-grad
- Vermittlung von Essen auf Rädern, Fußpflege, Hausnotrufsysteme, Beratungen von Demenzberatern und mehr