Palliativpflege


Wir betreuen unsere Kunden auch, wenn das Lebensende nah ist! Diese Leistung bieten wir jedoch nur noch für unsere Stammkunden an!

Wir sind jedoch nicht mehr Kooperationspartner des Palliativ Netzwerks!

Sie möchten das Palliativ Netzwerk in Anspruch nehmen? Was ist dann zu tun?


Ihr Hausarzt oder das Krankenhaus muss eine Erstverordnung über die Notwendigkeit der spezialisierten ambulanten Palliativen Versorgung (SAPV) ausstellen-für diese müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein! Gerne sind die Kollegen vom Netzwerk für offene Fragen für Sie da.


Die SAPV beinhaltet nicht die "normale" pflegerische Unterstützung-diese läuft weiter über den Pflegegrad (siehe auch bei Grundpflege)!